Rechtsprechung
BGH, 22.09.2015 - 4 StR 355/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 245 Abs 2 StPO
Strafverfahren: Ausdruck einer E-Mail als präsentes Beweismittel - IWW
§ 245 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mangels Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten
- rewis.io
Strafverfahren: Ausdruck einer E-Mail als präsentes Beweismittel
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revision als unbegründet mangels Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Strafverfahren: Ausdruck einer E-Mail als präsentes Beweismittel
Verfahrensgang
- LG Stendal, 11.05.2015 - 502 KLs 23/14
- BGH, 22.09.2015 - 4 StR 355/15
Papierfundstellen
- StV 2016, 343 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10
Fall Schreiber muss neu verhandelt werden
Auszug aus BGH, 22.09.2015 - 4 StR 355/15
Es kann dahinstehen, ob die Rechtsprechung, wonach der Ablichtung einer Urkunde nicht die Qualität eines präsenten Beweismittels im Sinne des § 245 Abs. 2 StPO zukommt (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 646/93, BGHR StPO § 245 Beweismittel 1; zweifelnd BGH, Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, wistra 2012, 29, 33), auf den Fall zu übertragen ist, in dem sich - wie hier - der Beweisantrag auf die Verlesung des Ausdrucks einer ansonsten nur digital vorhandenen E-Mail bezieht. - BGH, 04.03.1993 - 2 StR 503/92
Völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Einholung eines genomanalytischen …
Auszug aus BGH, 22.09.2015 - 4 StR 355/15
Es kann dahinstehen, ob die Rechtsprechung, wonach der Ablichtung einer Urkunde nicht die Qualität eines präsenten Beweismittels im Sinne des § 245 Abs. 2 StPO zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 646/93, BGHR StPO § 245 Beweismittel 1; zweifelnd BGH, Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, wistra 2012, 29, 33), auf den Fall zu übertragen ist, in dem sich - wie hier - der Beweisantrag auf die Verlesung des Ausdrucks einer ansonsten nur digital vorhandenen E-Mail bezieht. - BGH, 22.06.1994 - 3 StR 646/93
Beweismittel - Fotokopien - Urkunden - Strengbeweisverfahren
Auszug aus BGH, 22.09.2015 - 4 StR 355/15
Es kann dahinstehen, ob die Rechtsprechung, wonach der Ablichtung einer Urkunde nicht die Qualität eines präsenten Beweismittels im Sinne des § 245 Abs. 2 StPO zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 646/93, BGHR StPO § 245 Beweismittel 1; zweifelnd BGH, Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, wistra 2012, 29, 33), auf den Fall zu übertragen ist, in dem sich - wie hier - der Beweisantrag auf die Verlesung des Ausdrucks einer ansonsten nur digital vorhandenen E-Mail bezieht.
- BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19
Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten …
(a) Die Ausdrucke der E-Mail-Anhänge stellen präsente Beweismittel im Sinne des § 245 Abs. 2 StPO dar (…vgl. LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 245 Rn. 49;… SSW-StPO/Sättele, 4. Aufl., § 245 Rn. 21; Trüg, StV 2016, 343 ff.).Die Rechtsprechung, wonach der Ablichtung einer Urkunde nicht die Qualität eines präsenten Beweismittels im Sinne des § 245 Abs. 2 StPO zukommt (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 646/93, BGHR StPO § 245 Beweismittel 1; zweifelnd BGH…, Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, wistra 2012, 29 Rn. 60), ist nicht auf den Fall zu übertragen, in dem sich - wie hier - der Beweisantrag auf die Verlesung des Ausdrucks einer ansonsten nur digital vorhandenen E-Mail bezieht; dies hat der Bundesgerichtshof bisher nicht tragend entschieden (zweifelnd bereits BGH, Beschluss vom 22. September 2015 - 4 StR 355/15, juris).
- BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen …
b) Der Senat kann offenlassen, ob sich die Ablehnung der beantragten Verlesung der den Beweisanträgen beigefügten Urkundenkopien nach § 244 Abs. 3 StPO oder - als präsente Beweismittel - nach § 245 Abs. 2 StPO richtet (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 646/93, NStZ 1994, 593; Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, wistra 2012, 29, 33; Beschluss vom 22. September 2015 - 4 StR 355/15, StV 2016, 343).